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Urteil, das auf dem Vergleich zwischen verschiedenen Alternativen (z. B. Personen) und nicht auf dem Vergleich zwischen der gezeigten Person und der Erinnerung an den/die Täter/in basiert. Es birgt die Gefahr, dass eine Person ausgewählt wird, die am meisten dem/der Täterin ähnelt (vgl. mit Absoluturteil).

definiert von
Melanie Sauerland, Alana Krix