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Eine einheitliche Definition für islamistischen Extremismus gibt es nicht. Laut dem Verfassungsschutz kennzeichnet islamistische Bewegungen der Missbrauch der Religion des Islam für ihre politischen Ziele und Zwecke. Postuliert wird eine göttliche Ordnung, der sich Staat und Gesellschaft jenseits einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung unterzuordnen hätten. Die Trennung von Staat und Religion, die Volkssouveränität, die Gleichstellung der Geschlechter sowie die religiöse und sexuelle Selbstbestimmung wird abgelehnt (https://www.verfassungsschutz.de/ de/arbeitsfelder/ af-islamismus-und-islamistischer-terrorismus/was-ist-islamismus). Für die Kennzeichnung extremistisch muss dann die Bereitschaft zu radikalen, notfalls gewalttätigen Strategien hinzukommen.

definiert von
Lena Frischlich, Diana Rieger