Bezeichnet eine kleine Menge DNS. Menschliche Zellen können am Tatort, z.B. in Form von Hautpartikeln, Haarwurzel- oder Spermazellen gefunden werden. Prinzipiell können die Zellen einer Person aber auch direkt entnommen werden. Dies geschieht beispielsweise, indem mit einem Wattestäbchen über die Mundschleimhaut gestrichen wird. Dabei bleiben Zellen der Mundschleimhaut am Wattestäbchen haften, aus denen dann die DNS gewonnen wird.